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   OLG Hamburg, 11.07.2023 - 12 WF 58/23   

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https://dejure.org/2023,19574
OLG Hamburg, 11.07.2023 - 12 WF 58/23 (https://dejure.org/2023,19574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2023 - 12 WF 58/23 (https://dejure.org/2023,19574)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 12 WF 58/23 (https://dejure.org/2023,19574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 86 Abs 1 Nr 2 FamFG, § 87 Abs 2 FamFG, § 156 Abs 2 FamFG
    Vollstreckungsvoraussetzungen einer Umgangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung; Erfordernis der Zustellung des gerichtlich gebilligten Vergleichs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung; Erfordernis der Zustellung des gerichtlich gebilligten Vergleichs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 10.08.2018 - 11 WF 104/18

    Voraussetzungen der Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2023 - 12 WF 58/23
    Wenn die Beteiligten einen Vergleich nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG geschlossen haben, müssen jedenfalls dann, wenn der Billigungsbeschluss gemäß § 156 Abs. 2 FamFG keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und nur auf den gebilligten Vergleich Bezug nimmt, der Beschluss und der Vergleich zugestellt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., B. v. 11.9.2020 - 7 WF 84/20, FamRZ 2021, 377; KG, B. v. 29.1.2020 - 3 WF 200/19, FamRZ 2020, 852, juris Rn. 12; OLG Oldenburg, B. v. 10.8.2018 - 11 WF 104/18, FamRZ 2018, 1943, juris Rn. 7; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 87 Rn. 12).
  • KG, 29.01.2020 - 3 WF 200/19

    Voraussetzungen der Vollstreckung eines gerichtlich gebilligten

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2023 - 12 WF 58/23
    Wenn die Beteiligten einen Vergleich nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG geschlossen haben, müssen jedenfalls dann, wenn der Billigungsbeschluss gemäß § 156 Abs. 2 FamFG keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und nur auf den gebilligten Vergleich Bezug nimmt, der Beschluss und der Vergleich zugestellt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., B. v. 11.9.2020 - 7 WF 84/20, FamRZ 2021, 377; KG, B. v. 29.1.2020 - 3 WF 200/19, FamRZ 2020, 852, juris Rn. 12; OLG Oldenburg, B. v. 10.8.2018 - 11 WF 104/18, FamRZ 2018, 1943, juris Rn. 7; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 87 Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2020 - 7 WF 84/20

    Vollstreckungsvoraussetzungen Umgangsvergleich

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.07.2023 - 12 WF 58/23
    Wenn die Beteiligten einen Vergleich nach § 86 Abs. 1 Nr. 2 FamFG geschlossen haben, müssen jedenfalls dann, wenn der Billigungsbeschluss gemäß § 156 Abs. 2 FamFG keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und nur auf den gebilligten Vergleich Bezug nimmt, der Beschluss und der Vergleich zugestellt werden (vgl. OLG Frankfurt a.M., B. v. 11.9.2020 - 7 WF 84/20, FamRZ 2021, 377; KG, B. v. 29.1.2020 - 3 WF 200/19, FamRZ 2020, 852, juris Rn. 12; OLG Oldenburg, B. v. 10.8.2018 - 11 WF 104/18, FamRZ 2018, 1943, juris Rn. 7; Sternal/Giers, FamFG, 21. Auflage 2023, § 87 Rn. 12).
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